Sicher durch die Bauabnahme

Sicher durch die Bauabnahme

Vor dem Einzug in das neu errichtete Eigenheim ist die Bauabnahme die letzte Stufe, die Bauherren überwinden müssen. „Dieser Schritt ist weit mehr als reine Formsache, denn sie hat etliche Rechtsfolgen, die zudem überwiegend für den Bauunternehmer vorteilhaft sind“, erklärt Erik Stange vom Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Mit erfolgreicher Bauabnahme gilt der Vertrag als erfüllt und die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beginnt zu laufen. Der Unternehmer stellt seine Schlussrechnung und das Risiko für Beschädigung und Zerstörung geht auf den Bauherrn über.

Abnahmetermin mit sachverständiger Hilfe gut vorbereiten

Es lohnt sich daher, den Abnahmetermin ernst zu nehmen und gut vorzubereiten. Idealerweise beginnt man damit bereits frühzeitig während der Bauphase. Im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle überprüft ein unabhängiger Sachverständiger, zum Beispiel ein BSB-Bauherrenberater, den Baufortschritt regelmäßig und kontrolliert ihn auf Baumängel. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu viele Infos und Ansprechpartneradressen. Ein solches Vorgehen schafft Transparenz von Anfang an und vieles, was es zu bemängeln gälte, kann bereits im Vorfeld erledigt werden. Zudem kennt der Berater die Baustelle und kann in einem Termin einige Tage vor der Abnahme nochmals gezielte Überprüfungen vornehmen.

Abnahmeprotokoll selbst erstellen, keine „konkludente Abnahme“ riskieren

Der Sachverständige kann auch die Abnahme selbst begleiten. Es wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuelle Nachbesserungsansprüche festgehalten werden. Diese Ansprüche müssen dann innerhalb der fünf Jahre Gewährleistungszeit eingefordert werden. Vorformulierte Vertragsmuster des Bauunternehmens können den Auftraggeber unzulässig benachteiligen. Am besten sollte man sie deshalb nicht akzeptieren und nicht unterschreiben, sondern auf die Unterzeichnung des selbst erstellten Abnahmeprotokolls bestehen. Auch das Risiko einer sogenannten „konkludenten Abnahme“ sollte vermieden werden, rät Erik Stange. Sie lässt sich mit einem „schlüssigen Verhalten“ des Bauherrn begründen, wenn er etwa das Haus längere Zeit nutzt, ohne Beanstandungen zu äußern, oder wenn er die Schlussrechnung abschlagsfrei begleicht. (DJD)

Foto: DJD/Bauherren-Schutzbund

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