Förderprogramm für regenerative Energien

Förderprogramm für regenerative Energien

Förderprogramm für regenerative Energien: neue Richtlinien

Der Rat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 17. Dezember, auf Vorschlag der Verwaltung das Förderprogramm für regenerative Energien angepasst. Ziel ist es, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln noch effektiver umzugehen und neue Anreize zur lokalen Energiewende zu schaffen. Dazu wird die Förderung überwiegend auf Pauschalbeträge umgestellt, um die Reichweite des Förderprogramms zu erhöhen und die Abwicklung zu erleichtern. Zudem können nun auch Mieter profitieren. Die neuen Förderrichtlinien sind ab sofort in Kraft.
Künftig werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als zehn kWp (Kilowatt peak) pauschal mit 500 Euro gefördert, solche mit einer höheren Leistung mit 1000 Euro. Wer sich einen Solarstromspeicher von mindestens drei Kilowattstunden anschafft, erhält eine Förderung von 500 Euro. Über Mieterstromprojekte auf Basis von Solarstrom kann jetzt auch von der Förderung profitieren, wer nicht Eigentümer oder Pächter einer geeigneten Fläche ist.  Für jedes Projekt gibt es 1000 Euro, zuzüglich 200 Euro pro kWp, maximal 5000 Euro.
„Das Förderprogramm ist eine etablierte und erfolgreiche Maßnahme des Klimaschutzkonzepts, um die Umstellung auf regenerative Energien voranzubringen“, hebt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer hervor. „Es leistet zugleich einen Beitrag zur lokalen Wirtschaftsförderung im Bereich regenerativer Energien.“ In den vergangenen Jahren gab es eine sehr hohe Nachfrage nach der Förderung, so dass die Mittel bereits innerhalb weniger Monate ausgeschöpft waren, auch, nachdem die Einzelförderungen bereits einmal gesenkt worden waren und somit mehr Bürgerinnen und Bürger vom Förderprogramm profitieren konnten. Insgesamt sind für 2020 Fördermittel in Höhe von 130.000 Euro vorgesehen.
Alle Einzelheiten in der Beschlussvorlage 19-12186 unter www.braunschweig.de/ratsinfo.
 
 Foto: oh/hhach

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